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BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Rechtsfolgen der Unterlassung einer Informierung über die Möglichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Berücksichtigung einer Berichtigung des Protokolles nach Erhebung einer Verfahrensrüge
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
Auszug aus BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66
Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Protokollberichtigung , die nach Erhebung einer Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser Rüge die Grundlage nimmt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 2, 125 im Anschluß an OGHSt 1, 277 und an die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere RGSt 43, 1). - BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53
Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …
Auszug aus BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66
Mit der Erklärung des Vorsitzenden, der damit vom Inhalt des Protokolls insoweit abrückte, wäre an sich die aus § 274 StPO folgende Beweiswirkung des Protokolls in diesem einen Punkte aufgehoben und würde anstelle der Beweisregel dieser Vorschrift die freie Beweiswürdigung treten (vgl. BGHSt 4, 364). - BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57
Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach …
Auszug aus BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66
Der erkennende Senat hat diese Grundsätze sinngemäß auf den Fall angewendet, in welchem das zur Zeit des Eingangs der Revisionsbegründungsschrift noch nicht unterschriebene und daher nicht abgeschlossene Hauptverhandlungsprotokoll vervollständigt (geändert) wurde; auch eine solche Änderung darf nicht berücksichtigt werden, wenn sie einer bereits erhobenen Verfahrensrüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 10, 145 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]). - RG, 13.10.1909 - II 312/09
Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu …
Auszug aus BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66
Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Protokollberichtigung , die nach Erhebung einer Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser Rüge die Grundlage nimmt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 2, 125 im Anschluß an OGHSt 1, 277 und an die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere RGSt 43, 1).
- BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der …
Dieser Grundsatz muß erst recht für den Fall gelten, daß eine nachträgliche dienstliche Äußerung einer Urkundsperson der auf den Protokollinhalt gestützten Verfahrensrüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57] und BGH Urteil vom 16. Mai 1966 - 2 StR 124/66).